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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allen Angeboten und Verkäufen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde: Abweichende Einkaufs­bedingungen der Besteller sowie sonstige Verein­ba­rungen oder Verbandsbedingun­gen gelten nur soweit, wie sie von uns ausdrück­lich und schriftlich anerkannt werden.

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Lieferfristen gelten als ungefähr. Betriebs­störungen, höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung dieser Fristen, ohne daß dem Besteller hieraus ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrage erwächst.

3) Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet. 3.2 Sofern nichts anderes vereinbart hat die Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen. Der Verkäufer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. 3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet. 3.4 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

4) Liefer- und Versandbedingungen 4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen. 4.3 In folgenden PLZ-Bereichen liefert der Verkäufer, ab einem Warenwert von Eur 150,00, Frei Haus: PLZ 40000 – 46400 PLZ 46500 – 47950 PLZ 50000 – 53950 PLZ 56000 – 56700 PLZ 57000 – 57250 PLZ 57600 – 59250 PLZ 59400 – 59494 4.4 Unterhalb eines Warenwertes von Eur 150,00 berechnet der Verkäufer einen Mindermengenzuschlag von Eur 25,00. 4.5 Außerhalb dieser PLZ-Bereiche erfolgen Lieferungen ab Lager Solingen durch Abholung. Auf Wunsch stellt der Verkäufer alle Informationen über den Sendungsumfang zur Verfügung, anfallende Verpackungskosten werden in Rechnung gestellt. Ein Mindermengenzuschlag entsteht nicht. 4.6 Für Kleinmengen steht dem Käufer, während der Geschäftszeiten, das Abhollager Fallerslebenweg 8, 42719 Solingen, zur Verfügung. 4.7 Bei Sonderanfertigungen behält sich der Verkäufer eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % der bestellten Menge vor. 4.8 Bei allen Papierproduktenn sind Farb-, Material- und Maßabweichungen (Wellenanordnung) aus produktionstechnischen Gründen nicht auszuschließen. Bei Lieferungen von Wellpapp-Produkten hat der Verkäufer das Recht auf die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von +/- 5 %. 4.9 Holz ist ein lebender Werkstoff. Wegen der naturbedingten Schrumpfungsprozesse und der Branchenüblichen Einschnitt-Toleranzen behält sich der Verkäufer Maß-, Stärken- und Gewichtstoleranzen, bei den aus Holz gefertigten Verpackungen, vor. 4.10 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. 4.11 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zu Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. 4.12 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrenübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrenübergang der Kunde zu tragen. 4.13 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zu Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

5) Höhere Gewalt Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.