Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allen Angeboten und Verkäufen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde: Abweichende Einkaufs­bedingungen der Besteller sowie sonstige Verein­ba­rungen oder Verbandsbedingun­gen gelten nur soweit, wie sie von uns ausdrück­lich und schriftlich anerkannt werden.
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
 
2. Lieferfristen gelten als ungefähr. Betriebs­störungen, höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung dieser Fristen, ohne daß dem Besteller hieraus ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrage erwächst.
 
3. Frachtkostenfreie Lieferung
• ab € 150,00 Netto-Warenwert im Radius von 100 km von Solingen
• ab € 350,00 Netto-Warenwert im Radius von 101 – 300 km von Solingen
• ab € 500,00 Netto-Warenwert im Radius von 301 – 500 km von Solingen
Bei jeweils darunter liegenden Auftragswerten sowie bei größeren Entfernungen und bei Versendungen von besonders sperrigen Materialien erfolgt Lieferung ab Werk. Abholung von Kleinmengen gegen Barzahlung möglich.
 
4. Sofern nichts anderes verzeichnet ist, hat Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen.
5. Beanstandungen sind wirkungslos, wenn diese nicht unverzüglich, mindestens aber 3 Tage nach Ankunft der Ware, erfolgen. Für äußerlich nicht er­kenn­bare, aber auch bei oder nach Ver­­arbeitung bzw. Lagerung sich ergebende Fehler und daraus entstehende Folgen hat der Verkäufer nicht aufzukommen.
 
6. Bei Lieferung von Kartonagen (nur bei Sonderanfertigungen) behalten wir uns Mehr- oder Minderlie-ferung bis zu 20% der bestellten Menge vor.
 
7. Bei allen Papierprodukten sind Farb-, Material- und Maßab­weich­un­gen (Wellenanordnung) aus produktionstechnischen Gründen nicht auszuschließen. Bei allen Lieferungen von Wellpapp-Produkten haben wir das Recht auf die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von 5% nach oben oder unten.
Holz ist ein lebender Werkstoff. Wegen der naturbedingten Schrumpf­ungs­prozesse und der branchenüblichen Einschnitt-Toleranzen behalten wir uns Maß-, Stärken- und Gewichtstoleranzen bei den aus Holz gefertigten Verpackungen vor.
 
8. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen. Bei Annahme von Schecks gilt erst mit deren Einlösung die Zahlung als erfolgt. Wird vor erfolgter Zahlung die Ware weiterveräußert, so tritt die aus dem Verkauf entstehende Forderung an die Stelle der Ware. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe auf die unter Eigentums-vorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
 
9. Erfüllungsort und Gerichts­stand ist Solingen.
 
10. Alle Preise dieser Liste verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
 
11. Frühere Preislisten verlieren mit dem Erscheinen dieser Liste ihre Gültigkeit.
 
12. Änderungen vorbehalten.